Interkommunaler Brandmeisterlehrgang in Eschweiler
Die interkommunale Zusammenarbeit bei der Ausbildung der hauptamtlichen Brandmeisteranwärter wird in der Region Aachen-Düren seit 2006 am Standort Eschweiler praktiziert. Für den neunten B1-Ausbildungslehrgang begann am 01.04.2014 die 18-monatige Ausbildungszeit, an deren Ende 13 Teilnehmer aus den Städten Herzogenrath, Eschweiler, Würselen, dem Kreis Heinsberg sowie der Nato Air-Base aus Geilenkirchen die Prüfung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst steht.
Die fachpraktische und fachtheoretische Ausbildung hatte folgende Inhalte:
- feuerwehrtechnische Grundausbildung
- Feuerwehrrecht, Beamtenrecht, Staatsbürgerkunde, Physik und Chemie
- Rettungssanitäter-Lehrgang
- Praktika bei den unterschiedlichen Feuer- und Rettungswachen
- Erwerb des Sportabzeichen
- Rettungsschwimmerprüfung
- Erwerb des LKW-Führerscheins
Bei diesem interkommunalen Brandmeisterlehrgang übernahmen alle Kommunen mit hauptberuflichen Feuerwehren, das RWE Weisweiler sowie das feuerwehrtechnische Zentrum des Kreises Düren jeweils Teile der Ausbildung an ihren Standorten und stellten Referenten für die unterschiedlichen Lehrbereiche zur Verfügung. Jede Wehr konnte sich so mit ihren Stärken einbringen, was eine abwechslungsreiche und interessante Ausbildung auf hohem Niveau garantierte.
Darüber hinaus wirkte sich die interkommunale Arbeitsteilung positiv auf die Ausbildungskosten aus.
Die Stadt Eschweiler übernimmt bei diesem interkommunalen Brandmeisterlehrgang den Part der Ausbildungsbehörde und stellt mit Axel Johnen, dem Leiter der Eschweiler Feuer- und Rettungswache, den Ausbildungsleiter.
Nach 18-monatiger, intensiver Ausbildung haben jetzt wiederum 13 Feuerwehrleute aus den Städten Herzogenrath, Eschweiler, Stolberg, dem Kreis Heinsberg sowie der Nato Air-Base aus Geilenkirchen den neunten Brandmeisterlehrgang, den B1-Lehrgang 2014/2015, erfolgreich abgeschlossen.
Im Rahmen einer kleinen Feierstunde wurden die Lehrgangsteilnehmer am 30.09.2015 verabschiedet. Die Teilnehmer erhielten von ihren jeweiligen Dienstherren ihre Ernennungsurkunde als neue „Brandmeister auf Probe".